StÄdtebaulicher Vertrag fÜr
Wulffsche Wohnsiedlung unterzeichnet

Sicherheit für die Mieter
Nun ist es amtlich: Der städtebauliche Vertrag zwischen den Eigentümern der Wulffschen Wohnsiedlung und der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt ist unterzeichnet. Eine wichtige Botschaft für die Mieter, denn dem Mieterschutz kam in den gemeinsamen Verhandlungen besondere Bedeutung zu. Darüber hinaus wurde den betreffenden Mietern bereits ein sehr weitgehender Kündigungsschutz durch die Eigentümer angeboten.
Auch für den theoretischen Fall, dass einzelne Grundstücke oder Häuser auf einen neuen Eigentümer übergehen, gilt die Vereinbarung aus dem Vertrag.


Bezahlbarer Wohnraum garantiert
Positive Nachrichten ergeben sich aus der Vereinbarung auch im Zusammenhang mit dem Thema bezahlbarer Wohnraum. Statt des bei öffentlich gefördertem Wohnraum üblichen Anteils an Sozialwohnungen von 30 Prozent werden es in diesem Fall 60 Prozent sein – bezogen auf den geplanten Bau von zusätzlichen 150 Wohnungen. Somit werden rund 90 dieser Wohnungen öffentlich gefördert sein. Für etwa zehn Prozent der Sozialwohnungen hat das Wohnungsamt ein Belegungsrecht. Die übrigen Sozialwohnungen werden hauptsächlich zunächst den Bestandsmietern angeboten, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Die aktuelle öffentliche Förderung ermöglicht in den ersten Jahren einen günstigen Mietzins, der pro Quadratmeter bei zwischen 5,50 und 8 Euro monatlich liegt. Zugleich sieht der Vertrag zu, dass die Bedürfnisse der Mieter hinsichtlich der Wohnungsgrößen berücksichtigt werden. Das sorgt dafür, dass neben größeren, familiengerechten Wohnungen auch zahlreiche kleinere Wohnungen mit maximal 70 Quadratmetern entstehen.


Anregungen willkommen
Die Planungen sehen vor, dass zum Ende des noch laufenden Bebauungsplanverfahrens ein Gestaltungsleitfaden entworfen wird, der das zukünftige Erscheinungsbild der Siedlung in den Mittelpunkt stellt. Anregungen von Mietern sind dabei ausdrücklich erwünscht.


Fazit
Die im städtebaulichen Vertrag getroffenen Regelungen unterstreichen den erklärten Willen der Eigentümer, die Vision „Lebensqualität für alle“ in der Wulffschen Wohnsiedlung Realität werden zu lassen. Gleichzeitig können damit zahlreiche Befürchtungen endgültig ausgeräumt werden.
Der Bebauungsplan Langenhorn 73 wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres öffentlich ausgelegt. Wenn das B-Planverfahren hinreichende Rechtssicherheit erlangt hat, beginnen die Eigentümer mit konkreteren Planungen.

 

 

Wulffsche Wohnsiedlung


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